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Mobilitätsbonus 2024 – für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden wieder aktiv

Die Mobilitätsförderung für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern, Transporträdern, Elektro-Falträdern und Falträdern für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden ist wieder erhältlich.

Förderungshöhe:

EUR 900,00 pro E-Transportrad / pro Transportrad

EUR 500,00 pro E-Faltrad / pro Faltrad

EUR 300,00 pro E-Fahrrad (ab einer Anzahl von mind. 5 Stück)

Bei Kauf von förderbaren Fahrrädern informieren wir Sie gerne über die Abwicklung der Förderung.

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