Die Mobilitätsförderung für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern, Transporträdern, Elektro-Falträdern und Falträdern für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden ist wieder erhältlich.
Förderungshöhe:
EUR 900,00 pro E-Transportrad / pro Transportrad
EUR 500,00 pro E-Faltrad / pro Faltrad
EUR 300,00 pro E-Fahrrad (ab einer Anzahl von mind. 5 Stück)
Bei Kauf von förderbaren Fahrrädern informieren wir Sie gerne über die Abwicklung der Förderung.