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ZU FÖRDERUNG DER ELEKTRO-TRANSPORTRÄDERN UND TRANSPORTRÄDERN 2022

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2023 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-Fahrräder und (E-)Transporträder verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1). Die Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2023 möglich.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung und Bezahlung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass innerhalb der 36-wöchigen Frist alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorgelegt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus des österreichischen Sportfachhandels und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.

Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2023, zu registrieren.

Hier geht es zur Online-Registrierung für die Förderaktion „E-Fahrräder und (E-)Transporträder“.

Hier geht es zur Budget-Information.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Für (E-)Transporträder aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:

Informationsblatt Tirol

Diese wird mit Ihrem Förderungsantrag ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft. Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen

Darüber hinaus kann es auch in anderen Bundesländern Förderungen geben, die nicht von der KPC abgewickelt werden. Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

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