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REPARATURBONUS AUCH FÜR „NORMALE“ FAHRRÄDER ab SEPTEMBER 2024

Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird bis 2025 verlängert und umfasst nun auch Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung. Bisher waren ausschließlich E-Bikes vom Reparaturbonus erfasst.

Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird mit frischem Geld bis 2025 verlängert und umfasst künftig auch Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung.

Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen. Damit waren E-Bikes erfasst, gewöhnliche Fahrräder hingegen nicht. Der Bonus für die Reparatur von Fahrrädern kann ab September beantragt werden, teilte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Dienstag mit.

 

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